Verordnung über Standards für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen

Typ: Verordnung , Datum: 07.04.2025

  • Verordnung

Durch die Standardverordnung Onlinezugang werden Architekturvorgaben und Qualitätsanforderungen für den übergreifenden informationstechnischen Zugang zu Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern festgelegt.

Der Gesetzgeber hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat mit § 6 Absatz 1 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) verpflichtet, bis zum Ablauf des Jahres 2026 die erforderlichen Architekturvorgaben, Qualitätsanforderungen und Interoperabilitätsstandards für die informationstechnischen Systeme, die für den übergreifenden informationstechnischen Zugang zu den Verwaltungsleistungen von Bund und Ländern genutzt werden, festzulegen.

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf sollen zunächst Architekturvorgaben und Qualitätsanforderungen für diese informationstechnischen Systeme festgelegt werden. Darüberhinausgehende Interoperabilitätsstandards werden im Rahmen einer späteren Änderung dieser Verordnung vorgegeben.

Der Entwurf ist noch nicht abschließend im Ressortkreis abgestimmt.

Dokumentation

Referentenentwurf

Stellungnahmen (teilweise nicht barrierefrei)