Verordnung zur Anpassung der Vorbereitungsdienste des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

Typ: Verordnung , Datum: 07.01.2025

  • Verordnung

Die Laufbahnausbildungen werden unter Berücksichtigung der Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zu angepassten Auswahlverfahren, zu flexibleren Studienbedingungen und zum Einsatz digitaler Lehr- und Prüfungsformate neu ausgeformt.

Der Referentenentwurf formt die Laufbahnausbildungen des BMI mit Möglichkeiten flexiblerer Studienbedingungen und des Einsatzes digitaler Lehr- und Prüfungsformate neu aus. Die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie zu angepassten Auswahlverfahren werden hierbei berücksichtigt. Die vorgeschlagene Ausgestaltung der Vorbereitungsdienste trägt zu einer attraktiven und zeitgemäßen Ausbildung bei und berücksichtigt die digitale Transformation.

Regelungen aus der Pandemie-Zeit zum Einsatz digitaler Lehrformate und von Informations- und Videokonferenztechnik werden im Sinne einer modernen Laufbahnausbildung beibehalten. Zudem hat sich gezeigt, dass auch verkleinerte Auswahlkommissionen zu tragfähigen Ergebnissen kommen und zudem Einsparpotential bieten. Planung und Durchführung der Auswahlverfahren werden erleichtert und lassen sich organisatorisch besser durchführen.

Die Regelungen der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst des Bundes – Fachrichtung digitale Verwaltung und Cyber-Sicherheit (DACS) – werden darüber hinaus entsprechend der Erfahrungen des ersten Studienjahres des Studiengangs angepasst. Dies betrifft unter anderem Regelungen zur Zwischenprüfung sowie zum Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung der Zwischenprüfung, zum Bestehen der berufspraktischen Studienzeiten aber auch die Einführung von Simulationsaufgaben als neues Auswahlinstrument und zur Notwendigkeit eines informationstechnischen Grundverständnisses der Studierenden.

Verbändestellungnahmen wurden angefordert.

Folgende Verbände haben einer Veröffentlichung ihrer Stellungnahme widersprochen: Deutscher BundeswehrVerband e.V.