Gesetz zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und –versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften

Typ: Gesetzgebungsverfahren , Datum: 01.02.2023

  • Gesetz

Der Gesetzentwurf setzt die Beschlüsse des Bundesverfassungsgericht vom 4. Mai 2020 um.

Mit dem Gesetzentwurf zur Sicherstellung einer amtsangemessenen Alimentation beim Bund werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2020 umgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat in Entscheidungen zum Besoldungsrecht der Länder Maßstäbe zur plausiblen und realitätsgerechteren Bestimmung der Mindestalimentation für die Besoldungsberechtigten konturiert und deren Auswirkungen auf das Besoldungsgefüge aufgezeigt. Mit dem Gesetzentwurf kommt der Bund seinen verfassungsrechtlichen Verpflichtungen nach und passt die Besoldungsstruktur an eine realitätsgerechtere Ermittlung der Bedarfe der Besoldungsberechtigten und der zu berücksichtigenden Familienmitglieder an. 

Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen vorgesehen: 

  • Die Einstiegsgrundgehälter im einfachen und mittleren Dienst werden angehoben.
  • Die Beihilfebemessungssätze werden für berücksichtigungsfähige Angehörige und Kinder auf 90 Prozent sowie für den Beihilfeberechtigten selbst auf 70 Prozent bereits ab dem ersten Kind angehoben.
  • Darüber hinaus wird in Form eines gestaffelt ausgebrachten alimentativen Ergänzungszuschlags (AEZ), der sich an den Mietenstufen nach Wohngeldrecht orientiert, insbesondere das unterschiedliche Wohnkostenniveau in Deutschland stärker berücksichtigt.
  • Der AEZ wird auf die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes übertragen.

Der Entwurf ist in der Bundesregierung noch nicht abschließend abgestimmt.
Verbändestellungnahmen wurden angefordert.

Stellungnahmen liegen, in nicht barriererfreier Form, von folgenden Verbänden vor: 
dbb beamtenbund und tarifunion, Deutscher Gewerkschaftsbund, Deutscher Bundeswehr-Verband, Deutscher Richterbund, Verband der Privaten Krankenversicherung

Dokumentation

Referentenentwurf