Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat während der COVID-19-Pandemie
Gesetzgebungsverfahren 21.11.2022
Die geschaffenen Regelungen zur Fortführung der Vorbereitungsdienste des Bundesministeriums des Innern und für Heimat unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie werden bis 31.12.2024 verlängert.
Mit der "Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat während der COVID-19-Pandemie" vom 22.07.2021 wurden Regelungen geschaffen, die die zielgerechte Durchführung der Ausbildungen und deren plangemäßen Abschluss in den von dieser Verordnung erfassten Vorbereitungsdiensten auch während der COVID-19-Pandemie sicherstellen.
Durch den Verordnungsentwurf soll den Problemen, die sich durch die nach wie vor anhaltende Corona-Pandemie für die Vorbereitungsdienste des Bundes ergeben, auch über 2022 hinaus abgeholfen werden.
Im Hinblick auf die nach wie vor sehr dynamische Pandemielage, welche weiterhin Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung (z.B. Vorgaben zur Kontaktbeschränkung und zum Abstandhalten) erforderlich macht bzw. machen kann, eröffnen die Regelungen weiterhin einen angemessenen Spielraum, um von Vorgaben, die sich auf Grund der pandemischen Lage nicht einhalten lassen, abzuweichen und dadurch die Durchführung der Ausbildungen und der Prüfungen in den genannten Vorbereitungsdiensten auch weiterhin sicherzustellen. Die Fortführung der Sonderregelungen bis 31. Dezember 2024 ermöglicht bei Bedarf eine schnelle und rechtssichere Reaktion auf das Infektionsgeschehen.
Der in jede Verordnung aufgenommene Anwendungsvorbehalt, der vorgibt, von den Abweichungsmöglichkeiten nur in dem Umfang Gebrauch zu machen, als es unbedingt erforderlich ist, um trotz der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie den Vorbereitungsdienst durchführen zu können und um auf Einschränkungen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie gelten, angemessen reagieren zu können, soll ebenfalls bis 31.12.2024 weitergelten.