Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Gesetzgebungsverfahren 25.06.2024
Ziel dieses Gesetzentwurfs ist es, Sicherheitsüberprüfungen und den vorbeugenden personellen Sabotageschutz an die verschärfte Sicherheitslage anzupassen, insbesondere durch Ausweitung und Intensivierung der Internetrecherchen.
Mit dem Gesetzentwurf werden die im Rahmen der Evaluation des Ersten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes festgestellten punktuellen Verbesserungsbedarfe aufgegriffen. Um den Erfordernissen der Digitalisierung Rechnung zu tragen, werden die Befugnisse zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Dateisystemen erweitert. Auch auf Bitten des Parlamentarischen Kontrollgremiums wurde als ein wesentliches Element in die Novelle die Ausweitung und Intensivierung der Internetrecherche im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen aufgenommen, um auf die verschärfte Sicherheitslage zu reagieren. So sollen Internetrecherchen künftig bei allen Überprüfungsarten auch zur mitbetroffenen Person zulässig sein, um auf die betroffene Person durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können.
Internetrecherchen sollen aufgrund der stetig wachsenden Bedeutung der dort auffindbaren Erkenntnisse für die Bewertung der Zuverlässigkeit der betroffenen Person, deren Verfassungstreue und deren möglicher Angreifbarkeit insbesondere durch ausländische Nachrichtendienste künftig – in erforderlichem Maße – umfassend zulässig sein und für alle Überprüfungsarten auch soziale Netzwerke mitumfassen, die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen.
Die Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz wird durch Streichung zahlreicher Ausnahmeregelungen wieder an das Niveau einer Sicherheitsüberprüfung im Geheimschutz angenähert.