Häufig gestellte Fragen zum Thema: Wahlhelfertätigkeit

Typ: Häufig nachgefragt

Warum soll ich mich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer engagieren?

Die Wahlen werden in Deutschland nicht durch die normale staatliche Verwaltung, sondern durch unabhängige Wahlorgane durchgeführt.

Dafür braucht unsere Demokratie für jede bundesweite Wahl (Bundestagswahlen und Europawahlen) jeweils 650.000 Wahlhelfer, die dieses Ehrenamt übernehmen.

Engagement als Wahlhelfer ist also Dienst für die Demokratie und für die Möglichkeit freier Wahlen.

Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelfer?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl. Sie überprüfen die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses, geben Stimmzettel aus und vermerken die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis.

Auch der Einwurf des Stimmzettels ist erst möglich, wenn der Wahlhelfer die Wahlurne für den Einwurf freigegeben hat.

Zu guter Letzt unterstützen die ehrenamtlichen bei der Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk. Hierzu gehört insbesondere die Auszählung der Stimmzettel.

Was muss ich tun, um Wahlhelfer zu werden?

Wenn Sie Wahlhelfer werden möchten, können Sie sich bei der zuständigen Wahlbehörde ihrer Gemeinde melden und ihre Bereitschaft erklären. Wahlhelfer werden häufig durch Aufrufe der Landeswahlleiter gesucht oder von der Gemeinde direkt angeschrieben.

Sollten sich nicht genügend freiwillige Wahlhelfer melden, können Wahlberechtigte verpflichtet werden, dieses Ehrenamt zu übernehmen. Dieses Wahlehrenamt kann nur aus bestimmten Gründen abgelehnt werden. Dazu gehören z.B. dringende berufliche Gründe, Krankheit oder körperliche Beeinträchtigung.

Muss ich bestimmte Voraussetzungen erfüllen?

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede/r werden, der selbst wahlberechtigt zum Deutschen Bundestag ist, also deutsche/r Staatsangehörige/r und mindestens 18 Jahre alt ist.

In der Regel werden die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer aus den Wahlberechtigten der Gemeinde und nach Möglichkeit aus den Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks berufen. Das heißt man hilft in der Gemeinde, in der man auch wohnt.

Was ist Erfrischungsgeld?

Wahlhelfer bekommen bei der Bundestagswahl 2017 ein sogenanntes "Erfrischungsgeld" in Höhe von 25 Euro als Aufwandsentschädigung.

Die Wahlvorsteher eines jeden Wahllokals bekommen ein Erfrischungsgeld in Höhe von von 35 Euro, da sie besonders viel Arbeitslast und Verantwortung tragen.
Manche Gemeinden zahlen höhere Erfrischungsgelder als die vom Bund erstatteten Beträge.

Das Wahlhelferamt bleibt aber ein Ehrenamt. Das Erfrischungsgeld stellt bewusst keine leistungsgerechte Entlohnung für das ehrenamtliche Engagement der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer dar.

Gibt es weitere Aufwandsentschädigungen?

Neben der Auszahlung des Erfrischungsgeldes, kann der Arbeitgeber – soweit nicht ohnehin gesetzlich oder tarifvertraglich geregelt – im eigenen Ermessen Sonderurlaub/Arbeitsbefreiung für die Tätigkeit als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer gewähren.

Beschäftigte des öffentlichen Dienstes erhalten für ihre Tätigkeit als ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in der Regel einen Tag Dienst- oder Arbeitsbefreiung.

Wo finde ich weitere Informationen?

Informationen finden Sie auf den Internetseiten der in ihrem Land zuständigen Landeswahlleiter und beim Wahlamt Ihrer Gemeinde.

Auch der Bundeswahlleiter hat auf seiner Homepage eine kurze Informationen zur Wahlhelfertätigkeit eingestellt.