Wann muss ich mich um mein Aufenthaltsrecht in Deutschland kümmern?

Typ: Häufig nachgefragt

Sie müssen sich um Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland kümmern, wenn Sie

  • nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • am 31. Dezember 2020 in Deutschland gewohnt oder gearbeitet hatten und
  • einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft:
    • Sie besitzen die britische Staatsangehörigkeit oder
    • Sie besitzen als Familienangehörige/r einer Person mit britischer Staatsangehörigkeit eines dieser deutschen Dokumente:
      • Aufenthaltskarte oder
      • Daueraufenthaltskarte oder
    • Sie sind am 31. Dezember 2020 Familienangehöriger oder Familienangehörige einer Person mit britischer Staatsangehörigkeit gewesen, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland gewohnt hatte und ziehen später zu dem britischen Staatsangehörigen nach Deutschland um.

Hinweis:
Familienangehörige in diesem Sinne sind verheiratete Personen, eingetragene Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner und Kinder bis zum 21. Lebensjahr. Andere Verwandte in gerader Linie (Eltern, (Ur-) Großeltern, Kinder, (Ur-) Enkelkinder) sind betroffen, wenn sie vom britischen Staatsangehörigen finanziell oder mit Sachleistungen unterhalten werden. Andere Verwandte und Lebensgefährten oder Lebensgefährtinnen können nach Ermessen, also nach genauer Betrachtung des Einzelfalls, berücksichtigt werden.