Was passiert bei der Ausländerbehörde?
Häufig nachgefragt
Die Ausländerbehörde überprüft Ihre Identität und stellt das neue Aufenthaltsdokument aus. Hierzu benötigen Sie einen gültigen Pass, den Sie im Original vorlegen müssen. Außerdem müssen Sie ein biometrisches Lichtbild mitbringen, Ihre Fingerabdrücke auf einem elektronischen Gerät hinterlassen und Ihre Größe in Zentimetern und Ihre Augenfarbe angeben. Das neue Aufenthaltsdokument wird - ähnlich wie Pässe und Ausweise - zentral bei der Bundesdruckerei angefertigt. Sie bekommen es daher nicht gleich bei Ihrem ersten Termin bei der Ausländerbehörde ausgehändigt.
Die Ausländerbehörde ist berechtigt, zu überprüfen, ob Sie unter das Austrittsabkommen fallen. Hierzu können Nachweise verlangt werden, aus denen schlüssig hervorgeht, dass Sie am 31. Dezember 2020 in Deutschland gewohnt hatten und weiterhin wohnen, oder früher in Deutschland gewohnt hatten und sich nicht zu lange außerhalb Deutschlands aufgehalten und daher Ihre Rechte behalten haben. Hierzu sind etwa Steuerbescheide, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, eine Studienbescheinigung und andere Dokumente geeignet, aus denen hervorgeht, dass Sie tatsächlich einen Lebensschwerpunkt in Deutschland haben oder hatten.
Die Ausländerbehörde darf im konkreten Einzelfall auch prüfen, ob die übrigen Freizügigkeitsvoraussetzungen erfüllt sind – insbesondere, ob Sie entweder erwerbstätig sind, im Rahmen der zulässigen Fristen oder mit Aussicht auf Erfolg arbeitssuchend sind oder aber Ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken können, obwohl Sie nicht erwerbstätig oder arbeitssuchend sind.
Ihre Ausländerbehörde wird Ihnen mitteilen, falls Sie weitere Belege vorlegen müssen. Sie werden keine plötzliche negative Entscheidung erhalten, sondern erfahren, was Sie tun können, um Ihre Rechte geltend zu machen.