Fluggastdatengesetz (PNR)

Typ: Häufig nachgefragt

Was ist "PNR"?

PNR steht für Passenger Name Record, zu Deutsch: Fluggastdatensatz. Hierbei handelt es sich um Daten, die Luftfahrtunternehmen bei der Buchung einer Flugreise zur Durchführung des Fluges von den Passagieren erheben. Diese Daten übermitteln die Luftfahrtunternehmen an die beim Bundeskriminalamt eingerichtete Fluggastdatenzentralstelle (PIU - Passenger Information Unit).

Auf welcher rechtlichen Grundlage werden meine Fluggastdaten an die Fluggastdatenzentralstelle übermittelt und dort verarbeitet?

Rechtsgrundlage für die Übermittlung an die Fluggastdatenzentralstelle und für die Verarbeitung von Fluggastdaten ist das am 10. Juni 2017 in Kraft getretene Fluggastdatengesetz.

Für welche Flüge werden Fluggastdaten übermittelt?

Fluggastdaten werden für zivile Flüge übermittelt, die von der Bundesrepublik Deutschland aus starten und in einem anderen Staat landen oder von einem anderen Staat aus starten und in der Bundesrepublik Deutschland landen oder zwischenlanden.

Für welchen Zweck werden die Fluggastdaten verarbeitet?

Die Verarbeitung von Fluggastdaten dient der Verhütung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität.

Woher kommen meine Fluggastdaten?

Fluggastdaten werden von Luftfahrtunternehmen übermittelt, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit erheben (vgl. Antwort zu Frage 1).

Welche Daten werden verarbeitet?

Folgende Daten werden verarbeitet:

  • Familienname, Geburtsname, Vornamen und Doktorgrad des Fluggastes
  • Angaben zum Fluggastdaten-Buchungscode
  • Datum der Buchung und der Flugscheinausstellung
  • planmäßiges Abflugdatum oder planmäßige Abflugdaten
  • Anschrift und Kontaktangaben, einschließlich Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Flugscheindaten, einschließlich Flugscheinnummer, Ausstellungsdatum, einfacher Flug und automatische Tarifanzeige
  • vollständige Gepäckangaben
  • etwaige erhobene erweiterte Fluggastdaten (Advance Passenger Information-Daten), einschließlich Art, Nummer, Ausstellungsland und Ablaufdatum von Identitätsdokumenten, Staatsangehörigkeit, Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Luftfahrtunternehmen, Flugnummer, Tag des Abflugs und der Ankunft, Flughafen des Abflugs und der Ankunft, Uhrzeit des Abflugs und der Ankunft
  • sonstige Namensangaben
  • alle Arten von Zahlungsinformationen, einschließlich der Rechnungsanschrift,
  • gesamter Reiseverlauf für bestimmte Fluggastdaten
  • Angaben zum Vielflieger-Eintrag
  • Angaben zum Reisebüro und zur Sachbearbeiterin oder zum Sachbearbeiter
  • Reisestatus des Fluggastes mit Angaben über Reisebestätigungen, Eincheckstatus, nicht angetretene Flüge und Fluggäste mit Flugschein, aber ohne Reservierung
  • Angaben über gesplittete und geteilte Fluggastdaten
  • allgemeine Hinweise, einschließlich aller verfügbaren Angaben zu unbegleiteten Minderjährigen unter 18 Jahren, wie beispielsweise Namensangaben, Geschlecht, Alter und Sprachen der oder des Minderjährigen, Namensangaben und Kontaktdaten der Begleitperson beim Abflug und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht, Namensangaben und Kontaktdaten der abholenden Person und Angabe, in welcher Beziehung diese Person zu der oder dem Minderjährigen steht, begleitende Flughafenmitarbeiterin oder begleitender Flughafenmitarbeiter bei Abflug und Ankunft
  • Sitzplatznummer und sonstige Sitzplatzinformationen
  • Angaben zum Code-Sharing
  • Anzahl und Namensangaben von Mitreisenden im Rahmen der Fluggastdaten
  • alle vormaligen Änderungen der unter den Nummern 1 bis 19 aufgeführten Fluggastdaten

Wo werden meine Fluggastdaten gespeichert?

Nach der Übermittlung durch Luftfahrtunternehmen werden die Fluggastdaten im Fluggastdaten-Informationssystem gespeichert. Dieses wird vom Bundeskriminalamt als Fluggastdatenzentralstelle unterhalten.

Wie lange werden meine Fluggastdaten gespeichert?

Fluggastdaten werden im Fluggastdaten-Informationssystem für fünf Jahre gespeichert. Datenelemente, die eine Identifizierung ermöglichen, werden sechs Monate nach ihrer Übermittlung unkenntlich gemacht (depersonalisiert).

Was passiert mit meinen Daten?

Fluggastdaten werden von der Fluggastdatenzentralstelle überprüft, um festzustellen, ob z.B. eine Person polizeilich gesucht wird oder es Hinweise darauf gibt, dass polizeiliches Handeln zur Verhütung oder Verfolgung von terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität erforderlich ist. Ist dies der Fall, werden die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, die für die weiteren Maßnahmen zuständig sind, informiert. Andernfalls verbleiben die Daten ausschließlich bei der Fluggastdatenzentralstelle.

Anmerkung: Die Anbindung der Luftfahrtunternehmen an die Fluggastdatenzentralstelle und der Aufbau des Fluggastdaten-Informationssystems erfolgt sukzessive, eine Auswertung der Fluggastdaten findet noch nicht statt.

Kann ich erfahren, welche Daten von mir gespeichert wurden?

Ja, ein Auskunftsersuchen kann an die Fluggastdatenzentralstelle gerichtet werden.

Verändern sich für mich die Abläufe am Flughafen?

Nein. Durch die Verarbeitung von Fluggastdaten verändern sich die Abläufe am Flughafen nicht.

Werden meine Fluggastdaten kommerziell genutzt?

Nein. Eine kommerzielle Nutzung der Fluggastdaten durch die Fluggastdatenzentralstelle erfolgt nicht.

Werden auch Daten von Schiffs- und Zugreisen erfasst?

Nein. Das Fluggastdatengesetz setzt die Richtlinie (EU) 2016/681 vom 27. April 2016 ("EU-PNR-Richtlinie") um, die lediglich die Verarbeitung von Daten von Fluggästen zum Gegenstand hat.