Häufig gestellte Fragen

Typ: Häufig nachgefragt

Polizeiliche Kriminalstatistik

Was ist Sinn und Zweck der Polizeilichen Kriminalstatistik?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten. Sie gibt zudem Auskunft zur Zahl der Tatverdächtigen und Opfer sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten wie Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl. Darüber hinaus werden Veränderungen in der Kriminalitätsentwicklung abgebildet.

Ebenso liefert sie Anhaltspunkte, um kriminalpolitische und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist darüber hinaus ein wertvoller Datenschatz für kriminologisch-soziologische Forschung.

Welche Straftaten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst?

Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte, abgebildet werden. Eine statistische Erfassung erfolgt erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Nicht enthalten sind:

  • Staatsschutzdelikte
  • Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG)
  • Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden
  • Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze (mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen)
  • Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) und
  • Delikte, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden (z.B. Aussagedelikte).

Wie verlässlich ist die Polizeiliche Kriminalstatistik?

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden nur die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten erfasst - das sogenannte Hellfeld.

Das sogenannte Dunkelfeld wird nicht erfasst. Hierbei handelt es sich um die Straftaten, die der Polizei nicht bekannt geworden sind, weil sie beispielsweise nicht angezeigt oder gegebenfalls sogar nicht bemerkt wurden.

Änderungen im Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder in der Verfolgungsintensität der Polizei können die Grenze zwischen dem Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass sich der Umfang der tatsächlichen Kriminalität verändert.

Mit Hilfe von Dunkelfeldforschung – beispielsweise durch anonyme Befragungen – versuchen Wissenschaftler das Dunkelfeld aufzuhellen und verlässlichere Angaben zur tatsächlichen Kriminalität zu erlangen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist somit kein exaktes Abbild der tatsächlichen Kriminalität. Sie bietet jedoch eine valide Grundlage für eine Annäherung an die reale Situation in Deutschland.

Welche konkreten Informationen enthält die Polizeiliche Kriminalstatistik?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik enthält Angaben zu:

  • Art und Anzahl der erfassten Straftaten,
  • Tatort und Tatzeit,
  • Opfer und Schäden,
  • Aufklärungsergebnisse,
  • Alter, Geschlecht, Nationalität und andere Merkmale der Tatverdächtigen.

Wo erhalte ich detailliertere Angaben?

Neben dem kompakten Bericht der Innenministerkonferenz erstellt das Bundeskriminalamt auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten jährlich das sogenannte PKS-Jahrbuch. Dieses enthält umfangreiche Tabellen und Daten und ist auf der Website des BKA verfügbar.

Als Ergänzung werden PKS-Zeitreihen für den Zeitraum ab 1987 in elektronischer Form angeboten.

Darüber hinaus veröffentlichen die Bundesländer jeweils eigene Kriminalstatistiken, die insbesondere detaillierte Informationen zu regionalen und lokalen Entwicklungen enthalten.