Häufig gestellte Fragen

Typ: Häufig nachgefragt

Polizeiliche Kriminalstatistik und politisch motivierte Kriminalität

Was ist Sinn und Zweck der Polizeilichen Kriminalstatistik?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik dient der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten. Sie gibt zudem Auskunft zur Zahl der Tatverdächtigen und Opfer sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten wie Aufklärungsquote und Häufigkeitszahl. Darüber hinaus werden Veränderungen in der Kriminalitätsentwicklung abgebildet.

Ebenso liefert sie Anhaltspunkte, um kriminalpolitische und präventive Maßnahmen zu ergreifen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist darüber hinaus ein wertvoller Datenschatz für kriminologisch-soziologische Forschung.

Welche Straftaten werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst?

Die PKS ist eine sogenannte Ausgangsstatistik. Das bedeutet, dass in ihr nur die der Polizei bekannt gewordenen und durch sie endbearbeiteten Straftaten, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche und der vom Zoll bearbeiteten Rauschgiftdelikte, abgebildet werden. Eine statistische Erfassung erfolgt erst bei Abgabe an die Staatsanwaltschaft. Nicht enthalten sind:

  • Staatsschutzdelikte
  • Verkehrsdelikte (mit Ausnahme der Verstöße gegen §§ 315, 315b StGB und § 22a StVG)
  • Straftaten, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden
  • Verstöße gegen strafrechtliche Landesgesetze (mit Ausnahme der einschlägigen Vorschriften in den Landesdatenschutzgesetzen)
  • Delikte, die nicht zum Aufgabenbereich der Polizei gehören (z.B. Finanz- und Steuerdelikte) und
  • Delikte, die unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft angezeigt und ausschließlich von ihr bearbeitet werden (z.B. Aussagedelikte).

Welche konkreten Informationen enthält die Polizeiliche Kriminalstatistik?

Die Polizeiliche Kriminalstatistik enthält Angaben zu:

  • Art und Anzahl der erfassten Straftaten,
  • Tatort und Tatzeit,
  • Opfer und Schäden,
  • Aufklärungsergebnisse,
  • Alter, Geschlecht, Nationalität und andere Merkmale der Tatverdächtigen.

Wie verlässlich ist die Polizeiliche Kriminalstatistik?

In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden nur die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten erfasst - das sogenannte Hellfeld.

Das sogenannte Dunkelfeld wird nicht erfasst. Hierbei handelt es sich um die Straftaten, die der Polizei nicht bekannt geworden sind, weil sie beispielsweise nicht angezeigt oder gegebenfalls sogar nicht bemerkt wurden.

Änderungen im Anzeigeverhalten der Bevölkerung oder in der Verfolgungsintensität der Polizei können die Grenze zwischen dem Hell- und Dunkelfeld verschieben, ohne dass sich der Umfang der tatsächlichen Kriminalität verändert.

Mit Hilfe von Dunkelfeldforschung – beispielsweise durch anonyme Befragungen – versuchen Wissenschaftler das Dunkelfeld aufzuhellen und verlässlichere Angaben zur tatsächlichen Kriminalität zu erlangen.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist somit kein exaktes Abbild der tatsächlichen Kriminalität. Sie bietet jedoch eine valide Grundlage für eine Annäherung an die reale Situation in Deutschland.

Wo erhalte ich detailliertere Angaben?

Neben dem kompakten Bericht der Innenministerkonferenz erstellt das Bundeskriminalamt auf der Grundlage der von den 16 Landeskriminalämtern gelieferten Landesdaten jährlich das sogenannte PKS-Jahrbuch. Dieses enthält umfangreiche Tabellen und Daten und ist auf der Website des BKA verfügbar.

Als Ergänzung werden PKS-Zeitreihen für den Zeitraum ab 1987 in elektronischer Form angeboten.

Darüber hinaus veröffentlichen die Bundesländer jeweils eigene Kriminalstatistiken, die insbesondere detaillierte Informationen zu regionalen und lokalen Entwicklungen enthalten.

Was ist politisch motivierte Kriminalität?

Als politisch motivierte Kriminalität werden bezeichnet und erfasst:

  1. alle Straftaten, die einen oder mehrere Straftatbestände der sogenannten klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen, selbst wenn im Einzelfall keine politische Motivation festgestellt werden kann. Dazu zählen zum Propagandadelikte (§§ 86, 86a StGB), oder aber auch die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) und Hochverrat (§§ 81, 82 StGB).

  2. Straftaten, die in der Allgemeinkriminalität begangen werden können (wie z.B. Tötungs- und Körperverletzungsdelikte, Brandstiftungen, Widerstandsdelikte, Sachbeschädigungen),bei denen jedoch unter Würdigung der gesamten Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass sie:
  • den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,
  • sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
  • durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
  • sich gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status richten (sog. Hasskriminalität).

Warum sind die Polizeiliche Kriminalstatistik und die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität nicht vergleichbar?

Bei der Polizeiliche Kriminalstatistik handelt es sich um eine Ausgangsstatistik. Das heißt hier werden die der Polizei bekannt gewordenen Straftaten erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen bei Aktenabgabe an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht erfasst. Demzufolge erfasst die PKS die in einem Kalenderjahr polizeilich abgeschlossenen Taten unabhängig vom Zeitpunkt der Tatbegehung.

Bei der Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität handelt es sich hingegen um eine Eingangsstatistik. Das heißt hier werden die Straftaten bereits mit Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen und damit bereits beim ersten Anfangsverdacht erfasst. In die jährlichen PMK-Statistiken gehen somit nur Fälle ein, deren Tatzeitpunkt in dem betreffenden Kalenderjahr lag.

Warum werden politisch motivierte Straftaten gesondert erfasst?

Politisch motivierte Straftaten stellen eine besondere Bedrohung für unsere Gesellschaft dar. Um frühzeitig Entwicklungen und Tendenzen erkennen zu können, werden diese Straftaten bereits erfasst, sobald ein Anfangsverdacht vorliegt.

Dies birgt zwar das Risiko, dass die Polizei im Laufe der Ermittlung zu einer anderen Bewertung kommt, ihre Einschätzung korrigieren muss und die Zahlen damit nur bedingt verlässlich sind. Dennoch stellt die PMK-Statistik ein wichtiges Frühwarnsystem dar.