Was bedeutet die vorübergehende Anordnung von Binnengrenzkontrollen für mich als Pendler?
Häufig nachgefragt
Die vorübergehende Anordnung von Binnengrenzkontrollen ermöglicht Kontrollen anlässlich des Grenzübertritts. Reisende und Pendler werden daher gebeten, ein Identitätsdokument (Personalausweis, Reisepass) mitzuführen. Diese Vorschrift gilt im Übrigen bei jedem grenzüberschreitenden Reisen, auch ohne Binnengrenzkontrollen. Im Übrigen wird auf die allgemein-gültigen Einreisevoraussetzungen für Drittstaatsangehörige (u.a. erforderlichenfalls Visa für visumpflichtige Drittstaatsangehörige) verwiesen.
Die Bundespolizei wird die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen in der/den Grenzregion(en) lageabhängig vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u.a. abhängig von der Lageentwicklung und den verkehrsinfrastrukturellen Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein.
Die Bundespolizei wird sich auch in Abstimmung mit ihren Partnerbehörden im In- und Ausland bemühen, dass sich diese Kontrollen so wenig wie möglich auf den Alltag von Pendlern, auf den Handel und auf den Reiseverkehr auswirken. Punktuelle und temporäre Beeinträchtigungen des grenzüberschreitenden Verkehrs können in Gänze nicht ausgeschlossen werden.