Wie lange gelten die Grenzkontrollen?
Häufig nachgefragt
Das Bundesinnenministerium hat die Anordnung der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an den Landgrenzen zu Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden, Belgien und Dänemark ab dem 16. September 2024 für die Dauer von sechs Monaten bei der Europäischen Kommission notifiziert. Ziel ist weiterhin, Schleusungskriminalität zu bekämpfen und die irreguläre Migration weiter zu begrenzen.
Vorgesehen ist, auf der Grundlage von Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodex außerdem die derzeit bis zum 15. Dezember 2024 angeordneten vorübergehenden Kontrollen an den Landgrenzen zur Republik Polen, zur Tschechischen Republik und zur Schweiz (bzw. landseitig für Österreich bis zum 11. November 2024) nach ihrem Ablauf zu verlängern.