Was kostet der Reisepass und wieviel kosten die Zusatzleistungen?

Typ: Häufig nachgefragt

Für einen Reisepass wird gemäß § 15 Passverordnung immer eine Grundgebühr erhoben, die von Ihrem Alter abhängt. Für Zusatzleistungen können Zuschläge anfallen. Hier erhalten Sie einen Überblick über die ab 1. Januar 2024 geltenden Kosten.

1)  Grundgebühr für einen

  • Reisepass

Personen ab 24 Jahren:          70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren:     37,50 Euro (6 Jahre gültig)

Für die Grundgebühr erhalten Sie einen Reisepass mit 32 Seiten (internationaler Standard). Sie beantragen Ihren Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.

  • vorläufigen Reisepass

Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Reisepass enthält keinen Chip und ist längstens 12 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie für die Reise ein Ausweisdokument sofort benötigen.

2)  Gebührenfreie Leistungen

Sind Sie umgezogen? Die Eintragung des neuen Wohnorts in den Reisepass ist gebührenfrei.
Ging Ihr Reisepass verloren oder wurde er gestohlen? Die Verlustmeldung ist gebührenfrei.

3)  Zusätzliche Kosten

  • für das Express-Bestellverfahren

Für das Express-Bestellverfahren beim Reisepass wird ein Zuschlag in Höhe von 32,00 Euro je Reisepass erhoben.

Wird der Reisepass im Inland beantragt und die Bestellung bis 12:00 Uhr zum Hersteller übermittelt, liegt der Reisepass innerhalb der nächsten drei Werktage abholbereit in der Behörde vor. Verzögert sich die Lieferung des Reisepasses, wird Ihnen der Express-Zuschlag zurückerstattet.

Wird der Reisepass im Ausland beantragt und liegt die Reisepass-Bestellung bis 12:00 Uhr (mitteleuropäische Zeit) elektronisch beim Hersteller in Berlin vor, leitet der Hersteller den fertig produzierten Reisepass innerhalb der nächsten drei Werktage der Kurierstelle des Auswärtigen Amt in Berlin zu. Von dort erfolgt die Weiterleitung per Kurier an die Auslandsvertretung. Wie lange die Kurierlaufzeit regelmäßig dauert, können Sie bei der Auslandsvertretung erfragen.

  • bei Beantragung außerhalb des Hauptwohnsitzes

Möchten Sie den Reisepass in einem Bürgeramt außerhalb ihres Hauptwohnsitzes beantragen, wird wegen des erhöhten Aufwands ein Zuschlag fällig. Aufpreispflichtig ist ferner, wenn Sie den Reisepass außerhalb der behördlichen Dienstzeit beantragen bzw. abholen möchten.

  • bei Beantragung im Ausland

Sie möchten den Reisepass im Ausland beantragen oder benötigen im Ausland Ersatz im Fall von Verlust oder Diebstahl? Beantragungen im Ausland – bei einer deutschen Botschaft, konsularischen Vertretung oder einem Honorarkonsul – sind möglich. Wegen der erhöhten Aufwände werden weitere Zuschläge fällig.

4) Gebührentabellen

In den Tabellen stehen die Kosten für die häufigsten Zusatzleistungen.
Bitte achten Sie auf die Überschriften der Tabellen, um die für Ihre Situation passende Tabelle zu finden.

4.a) Beantragung in Deutschland am Hauptwohnsitz

LeistungZusätzliche Kosten

Personen
ab 24 Jahren

Summe

Personen
unter 24 Jahren

Summe

Reisepass (internationaler Standard)

---70,00 Euro37,50 Euro

Reisepass im Express-Bestellverfahren

32,00 Euro102,00 Euro69,50 Euro

Reisepass mit 48 Seiten

22,00 Euro92,00 Euro59,50 Euro

Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren

22,00 Euro plus 32,00 Euro124,00 Euro91,50 Euro

Vorläufiger Reisepass

---26,00 Euro26,00 Euro

4.b) Beantragung in Deutschland in einer beliebigen Gemeinde/Stadt
- für Deutsche, die im Inland wohnen
- für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

LeistungZusätzliche Kosten

Personen
ab 24 Jahren

Summe

Personen
unter 24 Jahren

Summe

Reisepass (internationaler Standard)

doppelte Grundgebühr140,00 Euro75,00 Euro

Reisepass im Express-Bestellverfahren

doppelte Grundgebühr plus 32,00 Euro172,00 Euro107,00 Euro

Reisepass mit 48 Seiten

doppelte Grundgebühr plus 22,00 Euro162,00 Euro97,00 Euro

Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren

doppelte Grundgebühr plus 22,00 Euro plus 32,00 Euro194,00 Euro129,00 Euro

Vorläufiger Reisepass

doppelte Grundgebühr52,00 Euro52,00 Euro

4.c)  Beantragung bei Wohnsitz im Ausland an örtlich zuständiger Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat

LeistungZusätzliche Kosten

Personen
ab 24 Jahren

Summe

Personen
unter 24 Jahren

Summe

Reisepass (internationaler Standard)

31,00 Euro101,00 Euro68,50 Euro

Reisepass im Express-Bestellverfahren

31,00 Euro plus 32,00 Euro133,00 Euro100,50 Euro

Reisepass mit 48 Seiten

31,00 Euro plus 22,00 Euro123,00 Euro90,50 Euro

Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren

31,00 Euro plus 22,00 Euro plus 32,00 Euro155,00 Euro122,50 Euro

Vorläufiger Reisepass

44,00 Euro70,00 Euro70,00 Euro

4.d)  Beantragung im Ausland
- für Deutsche, die im Inland wohnen - bspw. bei Verlust/Diebstahl während des Urlaubs im Ausland
- für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
an einer beliebigen deutschen Auslandsvertretung: Botschaft oder Konsulat

LeistungZusätzliche Kosten

Personen
ab 24 Jahren

Summe

Personen
unter 24 Jahren

Summe

Reisepass (internationaler Standard)

doppelte Grundgebühr plus 31,00 Euro171,00 Euro106,00 Euro

Reisepass im Express-Bestellverfahren

doppelte Grundgebühr plus 31,00 Euro plus 32,00 Euro203,00 Euro138,00 Euro

Reisepass mit 48 Seiten

doppelte Grundgebühr plus 31,00 Euro plus 22,00 Euro193,00 Euro128,00 Euro

Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren

doppelte Grundgebühr plus 31,00 Euro plus 22,00 Euro plus 32,00 Euro225,00 Euro160,00 Euro

Vorläufiger Reisepass

doppelte Grundgebühr plus 44,00 Euro96,00 Euro96,00 Euro

 4.e) Beantragung im Ausland bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln

LeistungZusätzliche Kosten

Beantragung Reisepass (internationaler Standard)

Gebühr wie in Tabelle 4.c) oder 4.d)
plus Gebühr für die Leistung des Honorarkonsuln*) von 33,60 Euro bis 96,50 Euro (Festgebühr in Abhängigkeit von der Zonenstufe**)
plus Erstattung von Auslagen (beispielsweise Kosten für Porto und Dienstreisen)

*) § 25a Absatz 1 des Konsulargesetzes in Verbindung mit § 1 der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts

**) Zonenstufe: siehe Verordnung über die Gewährung von Auslandszuschlägen (Auslandszuschlagsverordnung - AuslZuschlV), insbesondere die Anlagen 1 und 2

Weitere Leistungen

Es gilt die Besondere Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen in dessen Zuständigkeitsbereich (Besondere Gebührenverordnung AA - AABGebV)