Meldewesen

Typ: Häufig nachgefragt

Wofür werden die Meldedaten eigentlich benötigt?

Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden zunächst von öffentlichen Stellen genutzt. In erster Linie geht es darum, die meldepflichtige Person mit ihrer Wohnanschrift im Melderegister zu erfassen, aber auch weitere grundlegende Daten werden dort gespeichert. Diese Daten werden von den Meldebehörden an andere öffentliche Stellen auf der Grundlage von Rechtsvorschriften weitergegeben.

Insofern ist das Meldewesen das "informationelle Rückgrat der öffentlichen Verwaltung". Viele öffentliche Aufgaben können nur mit Hilfe aktueller und richtiger Meldedaten erfüllt werden. Beispielsweise werden Meldedaten für Finanzzuweisungen an die Länder und Kommunen im Rahmen des Länder- und kommunalen Finanzausgleiches benötigt. Pässe und Personalausweise werden in der Regel auf der Grundlage der Meldedaten ausgestellt, ohne dass die antragstellende Person stets eine Personenstandsurkunde vorlegen muss. Mit Meldedaten werden die Schulsprengel für schulpflichtige Kinder gebildet und Wahlen und Abstimmungen vorbereitet.

Ohne Meldewesen wären die Aufwände der Bürgerinnen und Bürger, Nachweise gegenüber der Verwaltung zu erbringen, wesentlich höher. Für nichtöffentliche Stellen und Privatpersonen ist der Zugang zum Melderegister durch Melderegisterauskünfte eröffnet. Damit erfüllt das Melderegister auch eine Informationsaufgabe für die Öffentlichkeit, für die in Staaten ohne Melderegister private Auskunfteien oder Wählerregister in Anspruch genommen werden müssen.

Warum wurde die Vermieterbescheinigung im Jahr 2015 wieder eingeführt?

Eine meldepflichtige Person muss ihren Einzug wieder vom Vermieter bestätigen lassen. Dieses Verfahren wurde bei einer Reform des Melderechtsrahmengesetzes im Jahr 2002 abgeschafft. Seitdem ist es jedoch vermehrt zu Scheinanmeldungen gekommen. Dabei melden sich Personen für eine Anschrift an, ohne dort wirklich zu wohnen. In der Folge wurden diese Adressdaten zu verschiedensten Straftaten genutzt.

Um ein solches rechtswidriges Vorgehen zu erschweren, wurde 2015 mit dem Bundesmeldegesetz die Pflicht zur Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung wieder eingeführt. Gleichzeitig erhalten der Wohnungseigentümer und -geber ein Auskunftsrecht, welche Personen in ihrer Wohnung gemeldet sind. Die Nichtvorlage der Wohnungsgeberbescheinigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

Neben den Meldebehörden können andere öffentliche Stellen auf jeweils den Teil der Meldedaten zugreifen, der zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Darüber hinaus können von jedermann mittels einer einfachen Meldeauskunft der Vor- und Familienname, der Doktorgrad sowie die derzeitige Anschrift einer Person erfragt werden.

Voraussetzung für eine Auskunft ist, dass der Betroffene von der Behörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert wird, so dass Verwechslungen ausgeschlossen sind. Der Antragsteller muss also bereits einige Daten des Betroffenen kennen, also z.B. Namen und Geburtsdatum. Wird ein berechtigtes Interesse geltend gemacht, können zudem noch weitere Daten übermittelt werden.

Eine Gruppenauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen bleibt weiterhin nur möglich, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt.

Kann ich verhindern, dass meine Daten herausgegeben werden?

Wenn Tatsachen vorliegen, dass durch eine Auskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte, kann eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen werden. Dann darf die Meldebehörde keine Auskunft erteilen.

Ansonsten kann das Erteilen einer einfachen Melderegisterauskunft grundsätzlich nicht verhindert werden, da sich der Einzelne nach der Rechtsprechung nicht ohne triftigen Grund seiner Umwelt gänzlich entziehen kann, sondern erreichbar bleiben und es hinnehmen muss, dass andere – auch mit staatlicher Hilfe – mit ihm Kontakt aufnehmen.

Was genau bedeutet die Zweckbindung bei gewerblichen Auskünften?

Soweit Melderegisterauskünfte zur gewerblichen Nutzung erteilt werden sollen, ist der jeweilige Zweck anzugeben. Die Daten aus der Melderegisterauskunft dürfen dann nur für den benannten Zweck verwendet werden. Wird dagegen verstoßen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Die Daten dürfen nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.

Wie werden meine Daten geschützt?

Die Meldebehörden dürfen die Daten nur nach Maßgabe des Bundesmeldegesetzes und anderer Rechtsvorschriften erheben, verarbeiten oder nutzen. Die dort tätigen Personen unterliegen dem Meldegeheimnis. Außerdem müssen die Meldebehörden Daten löschen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht mehr erforderlich sind.

Eine Datenübertragung über das Internet darf zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit nur stattfinden, wenn sichergestellt ist, dass dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Maßnahmen im Bereich der Verschlüsselungstechnik und der Authentifizierung getroffen werden.

Beim missbräuchlichen Umgang mit Meldedaten sieht die Datenschutzgrundverordnung Sanktionen vor, die mit hohen Geldbußen verbunden sind.

Kann die betroffene Person eine Auskunft darüber bekommen, wem die Meldebehörde ihre Daten gegeben hat?

Die Meldebehörde muss jeder Bürgerin und jedem Bürger auf Antrag Auskunft erteilen über die jeweils gespeicherten Daten und deren Herkunft, die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Speicherung und der regelmäßigen Datenübermittlungen sowie über Empfänger und Art der Daten von automatisierten Abrufen. Insoweit können Bürgerinnen und Bürger selbst die Wahrung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die Meldebehörden überprüfen.

Warum werden die Daten nach Wegzug oder Tod überhaupt noch gespeichert?

Durch die Speicherung der Daten nach dem Wegzug wird gewährleistet, dass die Aufenthalte einer Person während ihres ganzen Lebens in Deutschland ununterbrochen nachvollzogen werden können. Diese vollständige so genannte Meldekette ist unverzichtbar, da deren Unterbrechung dazu führen würde, dass Melderegisterauskünfte von der Meldebehörde des vormaligen Wohnsitzes nicht mehr erteilt werden könnten. Nach dem Versterben einer Person sind diese Daten zu Nachweiszwecken weiter erforderlich, beispielsweise für Nachlassangelegenheiten.

Wie kann das Beherbergungsgewerbe die Meldepflicht digital erfüllen?

Der Hotelmeldeschein mit der Unterschrift auf Papier kann durch ein elektronisches Identifizierungsverfahren ersetzt werden. Dieses digitale Verfahren bedeutet eine erhebliche Vereinfachung.

Die Beherbergungsmeldedatenverordnung eröffnet für die Möglichkeit eines kontaktlosen Check-ins und eines papierlosen Meldescheins im Hotel- beziehungsweise Beherbergungsgewerbe. Sie legt die Einzelheiten der zu speichernden Daten für den sogenannten digitalen Hotelmeldeschein fest.

Nach § 2 Absatz 2 der Verordnung gibt das BMI die entsprechende Struktur des XML-Dokumentes als XML-Schema-Definition im Bundesanzeiger bekannt. Mit dem darin definierten Aufbau werden die Anforderungen an die gespeicherten Daten eindeutig festgelegt. Zugleich steht den Beherbergungsbetrieben und den Anbietern entsprechender Softwaresysteme ein bekanntes, weit verbreitetes und offenes Dateiformat zur Verfügung.

Die XML-Schema-Definition wurde am 10.07.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die XML-Schema-Definition kann hier als XSD-Datei heruntergeladen werden. Ergänzend dazu steht eine Beispiel-XML zur Verfügung.

Welche Änderungen sind bei der Meldepflicht für Beherbergungsbetriebe geplant?

Die Bundesregierung hat am 30. August 2023 Eckpunkte für ein Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) beschlossen, die umfassen, dass die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige abgeschafft werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf wird gegenwärtig erarbeitet.

Die Abschaffung der Hotelmeldepflicht ist aufgrund europarechtlicher Vorgaben lediglich für deutsche Staatsangehörige möglich. Für ausländische Staatsangehörige ordnet Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) zwingend an, dass sie einer Hotelmeldepflicht unterliegen. Für ausländische Staatsangehörige (aus EU- und Drittstaaten) ist daher die Hotelmeldepflicht europarechtlich verbindlich vorgeschrieben und kann nicht durch Bundesrecht abgeschafft werden.

Warum gibt es kein Bundesmelderegister?

Inzwischen haben 15 Länder zentrale Meldedatenbestände auf Landesebene, ein weiteres Bundesland hat seine kommunalen Bestände durch ein Portal vernetzt. Die Schaffung einer zusätzlichen Struktur auf Bundesebene wäre vor allem unter Kostengesichtspunkten nicht vertretbar.

Vor diesem Hintergrund war es sinnvoller und wirtschaftlicher, die bestehenden Strukturen besser nutzbar zu machen und auf eine umfassende Integration der bestehenden Meldedatenbestände – gerade auch in Portallösungen – hinzuwirken. Die Schaffung einer Regelung zum länderübergreifenden Online-Zugriff im Bundesmeldegesetz ermöglicht heute Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Behörden und sonstigen öffentliche Stellen rund um die Uhr, zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben erforderliche Melderegisterdaten von Personen bundesweit automatisiert und synchron abzurufen. Weitere Verbesserungen des Meldedatenabrufs erfolgten mit dem Inkrafttreten des Zweiten Änderungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz und der Neufassung der Bundesmeldedatenabrufverordnung am 1. Mai 2022.

Was kann die Meldebehörde bei Verlust des neuen Personalausweises tun?

Als Servicefunktion für Bürgerinnen und Bürger werden das Sperrkennwort und die Sperrsumme des neuen Personalausweises künftig im Melderegister gespeichert. So kann der Inhaber bei Verlust seines neuen Personalausweises, soweit er das Sperrkennwort nicht mehr weiß, diese jetzt auch nach einem Umzug direkt bei der für den Wohnort zuständigen Meldebehörde nachfragen, um den elektronischen Identitätsnachweis sperren zu können.