Können auch Antragsteller eingebürgert werden, die strafrechtlich verurteilt worden sind?
Häufig nachgefragt
Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber dürfen nicht vorbestraft sein.
Es gibt allerdings sogenannte "Bagatellstrafen", die einer Einbürgerung nicht entgegenstehen. Darunter fallen Strafen unter 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten auf Bewährung, wenn diese nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden ist.
Hier gibt es allerdings eine Ausnahme: Wurde eine zugewanderte Person wegen einer antisemitischen, rassistischen oder einer anderen menschenverachtend motivierten Tat verurteilt, kann sie nicht eingebürgert werden - egal, wie gering die Strafe ausgefallen ist.