Für wen gelten die Regeln für die mehrfache Staatsangehörigkeit?
Häufig nachgefragt
Die Möglichkeit, beim Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten zu können, besteht nach deutschem Recht künftig für alle Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber ohne Einschränkungen. Es hängt dann ausschließlich vom Staatsangehörigkeitsrecht des Herkunftsstaates ab, ob die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten werden kann oder möglicherweise mit dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verlorengeht. Verbindliche Auskünfte zum Staatsangehörigkeitsrecht eines anderen Staates und zur dortigen Verwaltungspraxis können die zuständigen Behörden dieses Staates erteilen.
Auch Deutsche, die eine andere Staatsangehörigkeit erwerben, können ihre deutsche Staatsangehörigkeit ohne Weiteres behalten. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist nicht mehr erforderlich.