Kann ich neben meinem Beruf ein Ehrenamt ausüben?
In der Regel können Sie sich selbstverständlich auch neben dem Beruf ehrenamtlich engagieren. Möglicherweise sind Sie aufgrund Ihres Arbeitsvertrags verpflichtet, eine Nebentätigkeit anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die ehrenamtliche Tätigkeit jedoch nur ausnahmsweise untersagen, wenn etwa durch das Engagement der Ruf des Betriebs geschädigt wird oder aufgrund des hohen Zeitaufwands die Arbeitsleistung darunter leiden kann.
Kann ich für meine ehrenamtliche Tätigkeit von meinem Arbeitgeber eine Freistellung während der Arbeitszeit verlangen?
Grundsätzlich findet ehrenamtliches Engagement außerhalb und nicht während der Arbeitszeit statt. Ausnahmsweise können Sie auch während der Arbeitszeit ehrenamtlich tätig werden. Etwa bei einem öffentlichen Ehrenamt als Schöffe oder Wahlhelfer oder auch bei bestimmten ehrenamtlichen Tätigkeiten als Rettungskraft oder als Jugendleiter.