FAQs zum Thema Integrationskurs

Typ: Häufig nachgefragt

Seit wann gibt es den Integrationskurs?

Der Integrationskurs wurde mit dem Zuwanderungsgesetz von 2005 zusammen mit der Migrationsberatung für Erwachsene und verschiedenen weiteren Integrationsmaßnahmen eingeführt.

Was ist das Ziel eines Integrationskurses?

Der Integrationskurs steht am Beginn des Integrationsprozesses, er ist ein bundesweites Basisangebot zur Sprachförderung und Orientierung nach einheitlichen Standards. Ziel ist es, die Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Zugewanderten zu fördern. Dies wird erreicht durch

  • den Sprachkurs mit insgesamt 600 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten und
  • den Orientierungskurs mit 100 Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten.

Für spezifische Bedarfe stehen ausdifferenzierte Kursformate mit einem größeren Anteil an Sprachförderung zur Verfügung (siehe unter "Gibt es spezielle Kurse für bestimmte Zielgruppen?").

Im Sprachkurs sollen die Teilnehmenden die deutsche Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erlernen. Für Teilnehmende eines Alphabetisierungskurses wird das Sprachniveau A2 als Kursziel angestrebt. Auf diesem Niveau können sich Teilnehmende im Alltag zurechtfinden und in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen. Im Orientierungskurs werden den Teilnehmenden Kenntnisse zu unserer Rechtsordnung und über die Geschichte und Kultur Deutschlands vermittelt. Sie erfahren hier zudem, welche Werte und Gepflogenheiten in Deutschland besonders wichtig sind.

Mit dem Sprachniveau B1 setzt Deutschland ein im europäischen Vergleich hohes Sprachlernziel im Integrationskurs, das dem Niveau der Englischkenntnisse deutscher Schülerinnen und Schüler nach Abschluss der Sekundarstufe 1 entspricht. Dieser hohe Anspruch an die sprachliche Bildung ist wichtig, weil Sprachkenntnisse ein wesentlicher Schlüssel zur gesellschaftlichen Integration und für den Zugang zum Arbeitsmarkt sind. Dies bedeutet aber auch, dass nicht jede/r dieses Ziel auf Anhieb erreicht (siehe "Wie erfolgreich ist der Integrationskurs?").

Wer darf am Integrationskurs teilnehmen?

Berechtigt zur Teilnahme sind:

  • Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie neu zugewanderte Menschen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus
  • Ausländerinnen und Ausländer, die bereits länger in Deutschland leben, Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie besonders integrationsbedürftige Deutsche
  • Asylbewerber und Asylbewerberinnen, Geduldete mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 oder 25 Abs. 5 AufenthG sowie Inhaber eines Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht).

Näheres regelt § 44 Aufenthaltsgesetz.

Wer muss daran teilnehmen?

Nur Ausländerbehörden, Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und Träger der Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz können Personen zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten, die Verpflichtung nachhalten und bei Verstößen ggf. die gesetzlich vorgesehenen Sanktionen aussprechen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kann Personen weder zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten noch Sanktionen aussprechen.

Näheres regelt § 44a Aufenthaltsgesetz.

Wie viele Menschen haben bisher an Integrationskursen teilgenommen?

Seit der Einführung des Integrationskurses in 2005 haben über 3,2 Millionen Menschen (Stand: Dezember 2023) einen Integrationskurs begonnen. Allein im Jahr 2022 haben über 200.000 aus der UKR Geflüchtete am Integrationskurs teilgenommen.

Wie erfolgt die Einstufung?

Alle Teilnehmenden müssen vor Beginn des Kurses einen Einstufungstest absolvieren. Anhand der Testergebnisse wird der Teilnehmende einer bestimmten Kursart und einem bestimmten Kursabschnitt zugeordnet. Gegebenenfalls wird der Besuch eines speziellen Integrationskurses empfohlen.

Wie finden die Berechtigten einen passenden Integrationskurs?

Teilnahmeberechtigte msuchen sich grundsätzlich selbst einen passenden Kursträger und melden sich bei diesem an. Zur Unterstützung der Teilnahmeberechtigen bei der Kurssuche sowie zur Verkürzung der Wartezeiten kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verschiedene Instrumente einsetzen.

Wer bezahlt den Integrationskurs?

Im Grundsatz werden die Kosten zur Hälfte vom Teilnehmenden und zur anderen Hälfte vom Staat getragen. Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses muss der Teilnehmende derzeit 2,29  Euro zahlen (Kostenbeitrag). 

Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Stunden (600 Stunden Sprachkurs und 100 Stunden Orientierungskurs). Der Kostenbeitrag für einen allgemeinen Integrationskurs beträgt also 1.603 Euro. Dieser Betrag muss nicht auf einmal gezahlt werden, sondern wird pro Kursabschnitt à 100 Unterrichtseinheiten entrichtet. Für einen Spezialkurs mit entsprechend mehr Unterrichtseinheiten fällt auch der Kostenbeitrag höher aus (z.B. 1.950 Euro bei 1.000 Unterrichtseinheiten). 

. Unter Umständen besteht die Möglichkeit zur Kostenbefreiung. So werden z.B. auf Antrag Teilnahmeberechtigte von der Kostenbeitragspflicht befreit, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Auch Beschäftigte mit geringem Einkommen können auf Antrag von der Kostenbeitragspflicht befreit werden. Näheres regelt § 9 der Integrationskursverordnung.

Gibt es spezielle Kurse für bestimmte Zielgruppen?

Für Personen mit besonderen Lernbedarfen gibt es spezielle Integrationskurse mit bis zu 1.000 Unterrichtseinheiten:

  • Alphabetisierungskurse
  • Jugendintegrationskurse
  • Eltern- bzw. Frauenintegrationskurse
  • Förderkurse (für bereits länger in Deutschland lebende Menschen, die die deutsche Sprache nur unvollständig erlernt haben)
  • Integrationskurse für Zweitschriftlernende
  • Kurse für Menschen mit Beeinträchtigungen

Angeboten werden auch Intensivkurse für Schnelllernende mit insgesamt 400 Unterrichtseinheiten Sprachkurs.

Weitere Informationen zu Kursarten für spezielle Zielgruppen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

Nach dem Abschluss des Integrationskurses können sich innerhalb des modular angelegten Gesamtprogramms Sprache die Kurse der berufsbezogenen Deutschsprachförderung anschließen.

Wie wird die Teilnahme kontrolliert?

Die Kursträger führen Anwesenheits- und Unterschriftenlisten. Die Anwesenheit wird täglich bestätigt. Die Kurse werden nur auf der Grundlage von vollständigen und ordnungsgemäß ausgefüllten Unterlagen abgerechnet.

Was passiert, wenn Teilnehmende nicht zum Integrationskurs erscheinen?

Zur Integrationskursteilnahme Verpflichtete müssen am Integrationskurs teilnehmen. Die Behörden, die zur Teilnahme verpflichtet haben, müssen die ausgesprochenen Verpflichtungen nachhalten und ggf. Sanktionen aussprechen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst kann Personen weder zur Teilnahme verpflichten noch Sanktionen aussprechen. Hierfür sind die Ausländerbehörden, die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Träger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständig.

Wie wird der Integrationskurs weiterentwickelt?

Die Entwicklung der Integrationskurse qualitativ zu begleiten, ist nach § 21 der Integrationskursverordnung Aufgabe einer Bewertungskommission beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unter dem Vorsitz des BMI. Die Mitglieder kommen aus Wissenschaft und Praxis sowie aus Bundes- und Landesministerien und den kommunalen Spitzenverbänden und werden für jeweils drei Jahre berufen. Die Bewertungskommission begleitet die Arbeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge seit der Schaffung des Integrationskurses im Jahr 2005 und wird bei der Konzeption und Anpassung der Kursangebote, bei Curricula und didaktischen Fragen, Test- und Einstufungsformaten, bei Fortbildungskonzepten, Zulassungskriterien und Zusatzqualifikationen für Lehrkräfte und Begleitangeboten einbezogen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge steht auch darüber hinaus in einem regelmäßigen Austausch mit Wissenschaft und Praxis und entwickelt das Integrationskurssystem kontinuierlich fort, um auf die Veränderungen der Teilnehmendenstruktur und die Bedürfnisse der Teilnehmenden zu reagieren. So wurde beispielsweise im Jahr 2017 das Rahmencurriculum für den Integrationskurs angepasst, der Umfang des Orientierungskurses von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten erhöht sowie das Curriculum in Richtung konsequenter Umsetzung von wertebasierter politischer Bildung in allen Modulen überarbeitet. Mit dem Zweitschriftlernerkurs wurde im selben Jahr zudem eine weitere Kursart in das ausdifferenzierte Kurssystem aufgenommen.

Wie endet der Integrationskurs?

Der Sprachkurs schließt mit dem "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) ab, der Orientierungskurs mit dem Test "Leben in Deutschland" (LiD). Teilnehmende, die beide Tests erfolgreich bestanden haben, erhalten das "Zertifikat Integrationskurs".

Der DTZ ist ein "skalierter" Test. Ähnlich wie bei dem bekannten Englisch-Test "TOEFL" erreichen die Teilnehmenden eine Punktzahl, aus der sich das erreichte Sprachniveau ableiten lässt. Auch das Erreichen des Sprachniveaus A2 lässt sich damit feststellen.

Kann der Integrationskurs wiederholt werden?

Teilnahmeberechtigte, die den Abschlusstest des Sprachkurses nicht mit dem Sprachniveau B1 beenden, haben eine einmalige Wiederholungsmöglichkeit des Sprachkurses mit einem Umfang von maximal 300 Unterrichtseinheiten und können erneut am "Deutsch-Test für Zuwanderer" (DTZ) teilnehmen.

Was kommt nach dem Integrationskurs?

Der Integrationskurs ist Teil des Gesamtprogramms Sprache der Bundesregierung mit Angeboten für verschiedene Zielgruppen. An den Integrationskurs schließt sich die berufsbezogene Deutschsprachförderung an, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verantwortet und ebenfalls vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert wird. Je nach Vorkenntnissen und individuellem Lernfortschritt ist im Rahmen des Gesamtprogramms Sprache eine durchgehende Förderung von "Null" an bis zur kompetenten Sprachbeherrschung (C2) möglich. Zudem bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtling auch niederschwellige Sprachlernangebote an, bei denen die Vermittlung von Alltagswissen und nicht die Sprachvermittlung im Vordergrund steht (Link zu niederschwelligen Frauenkursen). 

In den letzten Jahren wurde außerdem die Berufssprachförderung weiterentwickelt, um auch diejenigen weiter zu unterstützen, die den Integrationskurs mit einem Sprachniveau unter B1 abgeschlossen haben, um sie zum Sprachniveau B1 und höheren Sprachniveaus weiterzuführen.