Was gilt für vollständig geimpfte Personen?
FAQ
Für vollständig geimpfte Personen sind Einreisen aus Drittstaaten ab dem 25. Juni 2021 grundsätzlich wieder möglich. Voraussetzung ist, dass die einreisende Person die letzte notwendige Impfdosis erhalten hat, die für eine vollständige Impfdosis erforderlich ist (bei einer genesenen Person: eine verabreichte Impfstoffdosis), dass seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sind, und dass der Impfstoff auf der Webseite des Paul-Ehrlich-Instituts gelistet ist.
Derart geimpfte Personen können zu jedem zulässigen Reisezweck und auch aus Staaten, die nicht auf der oben aufgeführten Positivliste stehen, einreisen. Achtung: Dies gilt jedoch nicht für Einreisen aus Staaten, für die ein Gegenseitigkeitsvorbehalt besteht (derzeit: China), oder wenn der Herkunftsstaat als Virusvariantengebiet eingestuft ist; die Einreise- und Beförderungsbeschränkungen bei Reisen aus Virusvariantengebieten gelten auch für vollständig geimpfte Personen weiter (siehe hierzu: "Welche pandemiebedingten Einreise- und Beförderungsbeschränkungen aus Virusvariantengebieten gelten derzeit?").
Bei Einreise ist ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein vergleichbarer Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorzulegen. Daraus müssen stets hervorgehen:
- die personenbezogenen Daten des Geimpften (mindestens Name, Vorname und Geburtsdatum)
- Datum der Schutzimpfung, Anzahl der Schutzimpfungen,
- Bezeichnung des Impfstoffes,
- Name der Krankheit, gegen die geimpft wurde,
- Name und Anschrift der für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortlichen Person/Institution sowie
- Bestätigung in Schriftform oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur oder einem qualifizierten elektronischen Siegel durch die für die Durchführung der Schutzimpfung verantwortliche Person; sofern eine solche Angabe aus verwaltungspraktischen Gründen nicht möglich ist, soll die Ausstellung durch die verantwortliche Person/Institution in geeigneter Weise, insbesondere durch Stempel oder staatliche Symbole deutlich gemacht werden.
Wegen der besonderen Impfsituation junger Menschen, dürfen Personen unter 12 Jahren, auch wenn sie noch nicht geimpft sind, mit einem negativen Testnachweis und in Begleitung mindestens eines vollständig geimpften Elternteils einreisen.