Wann ist mein Rathaus endlich online?
Häufig nachgefragt
Immer mehr Rathäuser sind schon online. Denn durch das Onlinezugangsgesetz (OZG) sind Bund und Länder verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale bis Ende 2022 auch digital anzubieten. Um die digitalen Leistungen flächendeckend und bundesweit in jedem Ort bereitzustellen, arbeiten Bund, Länder und Kommunen eng zusammen. Im OZG gilt als oberster Prinzip die Nutzerzentrierung, d.h. alle digitalen Anträge werden so entwickelt, dass sie möglichst intuitiv und leicht bedienbar sind. Dazu arbeiten Nutzerinnen und Nutzer mit IT-Fachleuten und Verwaltungskräften in Digitalisierungslaboren zusammen und gestalten die Onlineverfahren mit. Immer mehr Verwaltungsleistungen können Sie schon jetzt bequem und unkompliziert von Zuhause aus beantragen.
Informationen zu bereits verfügbaren Online-Angeboten in Ihrer Nähe finden Sie auf www.onlinezugangsgesetz.de