Evaluierung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen im Zuständigkeitsbereich des BMI
Gesetz 20.01.2022
Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2429) sieht in Artikel 10 vor, dass innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten eine Evaluierung stattfindet. Mit der Evaluierung werden die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Anwendungspraxis ermittelt.