Evaluierung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen im Zuständigkeitsbereich des BMI

Typ: Gesetz , Datum: 20.01.2022

  • Gesetz

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2429) sieht in Artikel 10 vor, dass innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten eine Evaluierung stattfindet. Mit der Evaluierung werden die Auswirkungen der Neuregelungen auf die Anwendungspraxis ermittelt.