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Mit dem Ersten Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vom 16.06.2017 (BGBl. I S. 1634, Nr. 38) wurden im SÜG die Funktionen des Geheim- sowie des Sabotageschutzbeauftragten in öffentlichen Stellen im Gesetz verankert, Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen (VS) definiert und die Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beim materiellen Geheimschutz bestimmt. Das Verfahren und die Transparenz bei der Sicherheitsüberprüfung wurden durch verschiedene Einzelmaßnahmen vereinfacht und effektiver gestaltet.
Im Rahmen der Begründung zur SÜG-Novelle 2017 (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22.07.2017) wurde dem BMI aufgegeben, die Neuregelung fünf Jahre nach Inkrafttreten gemäß dem Arbeitsprogramm bessere Rechtsetzung der Bundesregierung zu evaluieren. Mit dem vorliegenden Evaluierungsbericht wird dieser Auftrag erfüllt. Der Nationale Normenkontrollrat wurde beteiligt.