Sechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 25 Absatz 2 des Rahmenübereinkommens des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten - 2023
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29.01.2024
Mit dem Bericht erfüllt die Bundesrepublik Deutschland die Verpflichtung aus Artikel 25 Absatz 2 des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten, wonach die Vertragsstaaten dem Europarat regelmäßig Informationen über den Stand der Implementierung des Rahmenübereinkommens vorzulegen haben.
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