Bericht der Bundesrepublik Deutschland "EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020"
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, Datum:
30.12.2011
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten und Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Christoph Bergner, hat am 23. Dezember 2011 der Europäischen Kommission den Bericht der Bundesrepublik Deutschland übermittelt.
Deutschland unterstützt damit die im Rahmen der ungarischen Ratspräsidentschaft initiierte Mitteilung der Kommission vom 5. April 2011 "EU-Rahmen für nationale Strategien zur Integration der Roma bis 2020", die Ratsschlussfolgerungen des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 19. Mai 2011 und deren Billigung durch den Europäischen Rat am 23./24. Juni 2011.
Die Bundesregierung ist sich angesichts der deutschen Geschichte ihrer besonderen Verantwortung bewusst und bekennt sich zum Verbot der Diskriminierung ethnischer Minderheiten sowie zur Beachtung der Grundrechtecharta des Gemeinschaftsrechts und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die soziale und wirtschaftliche Integration der Roma bedarf eines entschlossenen und zielgerichteten Handelns der Mitgliedstaaten überall dort, wo tatsächlich Probleme bestehen. Hierzu sind die erforderlichen Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten selbst zu ergreifen, bei denen die Zuständigkeit für die soziale und wirtschaftliche Integration liegt.
(Stand: 2011, 52 Seiten nebst Anlagen)
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