Begleitschreiben zur Anordnung vom 3.12.2020 für die Humanitäre Aufnahme gemäß § 23 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz
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03.12.2020
Aufnahme von Personen aus Griechenland, denen die Flüchtlingseigenschaft durch die griechischen Behörden zuerkannt wurde, im Pilotprojekt „Neustart im Team (NesT)“
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