Bericht der Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung in Deutschland
Typ:
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, Datum:
28.08.2013
Der Auftrag der Regierungskommission geht auf einen Beschluss1 der Bundesregierung vom 17. August 2011 zurück.
Nach den vom Bundeskabinett gebilligten Eckpunkten soll die Regierungskommission die Entwicklung der Gesetzgebung zur Terrorismusbekämpfung in der Bundesrepublik Deutschland kritisch untersuchen und hieraus Schlussfolgerungen für die Gesetze zum Vorgehen gegen Terrorismus im weiteren Sinne und für die künftige Ausgestaltung der Sicherheitsarchitektur in Deutschland ziehen.
(307 Seiten, Stand: 28.08.2013)
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