Quelle: Henning Schacht

Aktualisierung für Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
Als Staatsangehörige oder Staatsangehöriger der Schweiz genießen Sie aufgrund des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweiz in Deutschland ebenfalls Freizügigkeit; Ihnen wird zur Bescheinigung Ihres Aufenthaltsrechts von der Ausländerbehörde auf Antrag eine Aufenthaltserlaubnis in Kartenform ausgestellt, damit Sie ihr Aufenthaltsrecht nachweisen oder die Online-Funktionen des elektronischen Aufenthaltstitels nutzen können. Für sie wird dieselbe Gebühr erhoben, wie sie Deutsche für einen Personalausweis zahlen.
Redaktioneller Hinweis: Die Änderung betrifft die Inhaltsseite 30 der Broschüre: Willkommen in Deutschland.

Zusätzliche Informationen
Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer(EUGS)
Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer (EU-GS) hat den gesetzlichen Auftrag, EU-Arbeitnehmerinnen und EU-Arbeitnehmer, die in Deutschland leben und arbeiten, bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und den damit verbundenen Diskriminierungen entgegenzuwirken. Auf der mehrsprachigen Website der Gleichbehandlungsstelle können sich Unionsbürgerinnen und -bürger zu Fragen rund um die Themen Arbeiten und Leben in Deutschland informieren. Weitere Informationen in elf EU-Sprachen finden Sie auf der Website der EU-Gleichbehandlungsstelle.
Redaktioneller Hinweis: Ergänzung zu Kapitel III "Informationen und Rat"

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