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Die Bundesregierung hat am 8. April 2014 den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze beschlossen.
Mit Urteil vom 24. April 2013 (1 BvR 1215/07) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Errichtung einer Antiterrordatei als Verbunddatei verschiedener Sicherheitsbehörden zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus in ihren Grundstrukturen mit der Verfassung vereinbar ist, jedoch bei einigen Regelungen im Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz und das Übermaßverbot Änderungen verlangt.
Der Gesetzentwurf nimmt die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erforderlichen Anpassungen am Inhalt und den zu speichernden Datenarten der Antiterrordatei und der Rechtsextremismus-Datei vor. Daneben greift der Gesetzesentwurf Verbesserungsvorschläge aus der gesetzlich vorgesehenen Evaluierung der Antiterrordatei auf. Erforderliche Folgeänderungen werden außer im Rechtsextremismus-Datei-Gesetz auch im Aufenthaltsgesetz vorgenommen.