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Das Ausländerzentralregister (AZR) ist eine Datenbank, in der die wesentlichen Daten von ausländischen Personen zentral gespeichert werden. Auf diese Datenbank greifen alle Behörden zu, die mit ausländer- oder asylrechtlichen Aufgaben befasst sind, auch die Sicherheitsbehörden. Das Erste Datenaustauschverbesserungsgesetz aus dem Jahr 2016 brachte das AZR auf den aktuellen Stand der Technik. Mit dem Regierungsentwurf eines Zweiten Datenaustauschverbesserungsgesetzes soll das AZR nun weiter optimiert werden.