Bundes­kriminalamt

BKA

Da Kriminalität nicht an Landesgrenzen halt macht, sieht das Grundgesetz eine Zentralstelle für die deutsche Polizei vor. Das Bundeskriminalamt (BKA) koordiniert die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland weist den Ländern grundsätzlich die Polizeihoheit zu, mit dem Recht der Gesetzgebung und der Ausübung polizeilicher Befugnisse. Gleichzeitig sieht das Grundgesetz aber in zentralen Bereichen des Polizeiwesens eigene Zuständigkeiten des Bundes vor. Aufgrund dieser Kompetenzverteilung gibt es in Deutschland neben den 16 Länderpolizeien die Polizeibehörden des Bundes, zu denen auch das BKA gehört.

Hierbei hat das BKA verschiedene Aufgaben, unter anderem:

  • nationale und internationale Informations- und Kommunikationszentrale der Polizeien
  • Strafverfolgung im Bereich der nationalen und internationalen Kriminalität
  • Gefahrenabwehr
  • Personenschutz
  • Einstufung von Gegenständen entsprechend den Bestimmungen des Waffengesetzes

Die Zuständigkeiten und Befugnisse des BKA ergeben sich in erster Linie aus dem Gesetz über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Bundeskriminalamtgesetz - BKAG).

Forschung und Beratung

Das BKA befasst sich nicht nur mit der Aufklärung von Kriminaldelikten, sondern es unterstützt auch neue Forschungsprojekte auf zahlreichen Gebieten der Kriminalitätsprävention und -phänomene wie:

  • Hacktivismus
  • Cyberkriminalität
  • Dunkelfeldforschung
  • Arzneimittelkriminalität
  • Organisierte Kriminalität

Weiterhin ist das BKA auch präventiv beratend tätig und informiert zum richtigen Umgang in Gefahrensituationen. Zudem warnt die Behörde vor aktuellen Betrugsmaschen oder Gefahren im Internet.

Ein wichtiger Schwerpunkt bei der polizeilichen Kriminalprävention liegt auf der Zusammenarbeit der Polizeien der Länder und des Bundes. In verschiedenen Gremien findet ein regelmäßiger Aus-tausch statt. Hierbei werden auch aktuelle Erkenntnisse zur Phänomenologie oder aus der Forschung in praxisnahen Präventionsinitiativen umgesetzt.

Für die gemeinsame polizeiliche Präventionsarbeit wurde ein eigenes Programm eingerichtet: Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK). Sie ist ein Verbund zwischen den Polizeien der Länder, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Deutschen Hochschule der Polizei.

Neue Herausforderungen

Die stetige Veränderung der Technik macht auch eine Veränderung der Kriminalarbeit notwendig. Daher entstehen immer wieder neue Herausforderungen in der polizeilichen Arbeit. Längst begegnet man im Bundeskriminalamt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus vielen unterschiedlichen Bereichen - beispielsweise Wissenschaftler, Techniker, Ingenieure und natürlich auch Kriminal- und Verwaltungsbeamte.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des BKA, Aktuellen Informationen zu Ermittlungen und Karrierechancen beim BKA erhalten Sie auf der Website des BKA.

Bundes­kriminalamt im Überblick

  • 906.462 T € Etat (Haushalt 2022)

  • 8624 Stellen

  • 3 Standorte

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Bundeskriminalamt
Thaerstraße 11
65193 Wiesbaden