Bundes­amt für Verfassungs­schutz

BfV

Der Verfassungsschutz ist ein Ausdruck der Wehrhaftigkeit unserer Demokratie. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Als Inlandsnachrichtendienst hat das BfV die Aufgabe, Gefahren durch politischen Extremismus und Terrorismus sowie die Bedrohungen durch Spionageaktivitäten bereits im Vorfeld polizeilicher Maßnahmen aufzuklären.

Um diese Aufgabe erfüllen zu können, sammelt und bewertet das BfV Informationen über politische Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung oder den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten.

Ein weiteres und klassisches Aufgabenfeld ist die Spionagebekämpfung - die Abwehr von sicherheitsgefährdenden oder geheimdienstlichen Tätigkeiten in Deutschland für eine fremde Macht. In der Zusammenarbeit mit den Landesverfassungsschutzbehörden führt das BfV als Zentralstelle alle Informationen zusammen und wertet sie zentral aus. Dazu unterhält es das Nachrichtendienstliche Informationssystem.

Ferner wirkt das BfV beim Geheim- und Sabotageschutz, insbesondere bei den Sicherheitsüberprüfungen mit, deren Voraussetzungen und das Verfahren im Sicherheitsüberprüfungsgesetz geregelt sind. Eine Sicherheitsüberprüfung ist dann notwendig, wenn Personen mit bestimmten sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut werden sollen oder bereits betraut worden sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Mitarbeiter Zugang zu Verschlusssachen haben oder an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtung beschäftigt sind. Eine Überprüfung erfolgt nur mit Zustimmung des Betroffenen.

Arbeitsweise

Das BfV gewinnt einen erheblichen Teil seiner Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen, wie zum Beispiel aus Presseerzeugnissen und dem Internet. Fremde Nachrichtendienste, Extremisten und Terroristen verfolgen ihre Ziele allerdings weithin im Geheimen. An dieser Stelle (nicht jedoch für Sicherheitsüberprüfungen) kann das BfV entsprechend der gesetzlichen Grundlage nachrichtendienstliche Mittel zur Informationsgewinnung einsetzen, wie zum Beispiel Observationen, Telefonüberwachung oder V-Leute.

Beim Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Über polizeiliche Befugnisse, also Zwangsgewalt, verfügt das BfV indes nicht. Folglich darf es beispielsweise niemanden festnehmen.

Bei seiner Aufgabenerfüllung arbeitet das BfV eng mit den Verfassungsschutzbehörden der Länder sowie anlassbezogen mit den anderen deutschen Nachrichtendiensten (Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischer Abschirmdienst (MAD)) zusammen.

Die Aufklärung von Gefahren ist für das BfV nicht Selbstzweck, sondern dient deren weiterer Abwehr: Das BfV ist Informationsdienstleister für die Stellen, die diesen Gefahren auch intervenierend begegnen. Das BfV verfolgt darüber hinaus den Ansatz "Verfassungsschutz durch Aufklärung", also durch Information und Sensibilisierung der Öffentlichkeit - unter anderem im jährlichen Verfassungsschutzbericht des BMI.

Das BfV hat ca. 3.500 Mitarbeiter.

Bundes­amt für Verfassungs­schutz im Überblick

  • 488.361 T € Etat (Haushalt 2022)

  • ca. 4200 Stellen

  • 2 Standorte

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