Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
BADV
Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) wurde 2006 im Zuge der Neustrukturierung der Bundesoberbehörden sowie der IT-Einrichtungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen errichtet. Seit 2017 ist es Teil des Geschäftsbereichs des BMI.
Ziel bei der Einrichtung des BADV war die Zusammenführung der Aufgaben des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen (BARoV) mit denen des Dienstleistungszentrums des Bundesamtes für Finanzen (BfF) in einer neuen Bundesoberbehörde.
Seit dem 1. Januar 2017 gehört das BADV zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Hintergrund des Geschäftsbereichswechsels des BADV war die im Rahmen von Konsolidierungsmaßnahmen des Bundes vorgesehene Konzentration der Dienstleistungsaufgaben beim Bundesverwaltungsamt als zentralem Dienstleister des Bundes. Nunmehr sind diese Aufgaben auf das BVA übergegangen. Die im Dienstleistungsbereich eingesetzten Beschäftigten des BADV wechselten mit ihren jeweiligen Aufgaben zum 1. Juni 2017 ins BVA.
Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der Organisation des Bundesausgleichsamtes am 13. März 2008 besteht zwischen dem Bundesausgleichsamt (BAA) und BADV eine Verwaltungsgemeinschaft, in der das BADV die Aufgaben der Innenverwaltung des Bundesausgleichsamtes wahrnimmt.
Wiedergutmachung von Vermögensverlusten im 2. Weltkrieg
Im Bereich der offenen Vermögensfragen besteht die Aufgabe des BADV insbesondere in der Wiedergutmachung von Vermögensverlusten im Zeitraum von 1933 bis 1945. Damit leistet das BADV einen wertvollen Beitrag für die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts.
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen im Überblick
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16.778 T € Etat (Haushalt 2022)
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352 Stellen
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10 Standorte