Bundesausgleichsamt
BAA
Das Bundesausgleichsamt (BAA) ist als obere Bundesbehörde in verwaltungsmäßiger, rechtlicher und finanzieller Hinsicht verantwortlich für die Durchführung des Lastenausgleichs nach dem Lastenausgleichsgesetz zur Bewältigung von Kriegsfolgelasten.
Dem BAA sind hierfür die Rechte der Bundesregierung und der obersten Bundesbehörden nach Artikel 85 Grundgesetz (GG) gemäß Artikel 120a GG, § 319 Absatz 2 Lastenausgleichsgesetz übertragen worden.
Auf Länderebene bestanden in den alten Bundesländern zusätzlich elf Landesausgleichsämter als Teile der Länderministerien. Diese werden mit Erledigung der Aufgaben auf Länderebene schrittweise aufgelöst.
Zusätzlich gibt es einige Ausgleichsämter als Teil der Stadt- und Landkreisverwaltungen, die nach einem (noch laufenden) Konzentrationsprozess verblieben sind.
Seit dem 1. Januar 2010 ist die Durchführung von Rückforderungsverfahren bei neu bekannt gewordenen Schadensausgleichen Kernaufgabe des Bundesausgleichsamtes. Hinzu kommen mit der Bestimmung der Höhe des Schadensausgleichs an Personenhandelsgesellschaften, Kapitalgesellschaften und Familienstiftungen weitere spezielle Aufgabenbereiche. Auch bei der Kriegsschadensrente erlässt das BAA selbst Verwaltungsakte. Schließlich ist das Bundesausgleichsamt nach der Auflösung des Ausgleichsfonds Ende 2004 weiterhin auch in die finanzielle Abwicklung des Lastenausgleichs eingebunden.
Das BAA ist am 1. Januar 2017 vom Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen in den Geschäftsbereich des Bundesministeriums Innern überführt worden. Es befindet sich in einer Verwaltungsgemeinschaft mit dem ebenfalls in den Geschäftsbereich des BMI überführten Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen.
Hauptsitz des Bundesausgleichsamtes ist Bad Homburg von der Höhe. Seine Außenstelle befindet sich in Berlin-Weißensee.
Bundesausgleichsamt im Überblick
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