Anzeige von Nebentätigkeiten nach § 3 Abs. 3 TVöD – Absehen vom Schriftformerfordernis
Typ:
Download
, Datum:
14.11.2023
Für die Anzeige von Nebentätigkeiten nach § 3 Abs. 3 TVöD kann zukünftig neben der Schriftform auch Textform im Sinne von § 126b BGB gewählt werden.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
PDF, 140KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm