Regelungen anlässlich aktueller Entwicklungen in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19); Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19
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30.09.2022
Mit diesem Rundschreiben werden die aktuellen Anpassungen des § 45 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) und des § 9 Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) umgesetzt. Das Bezugsrundschreiben vom 6. Juli 2022 (D5-31001/7#54, D2-30106/28#4) wird aufgehoben und durch dieses Rundschreiben ersetzt. Die Anpassungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.
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