KraftfahrerTV Bund; Übergangsweise übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe
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06.05.2022
Mit diesem Rundschreiben wird für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im Geltungsbereich des KraftfahrerTV Bund erneut die übertarifliche Zuordnung einer Pauschalgruppe verlängert. Sie bleiben bis zum 31. Dezember 2023 der Pauschalgruppe zugeordnet, der sie im ersten Kalenderhalbjahr 2020 zugeordnet waren, und zwar unabhängig von der im ersten und zweiten Kalenderhalbjahr 2022 sowie ersten Kalenderhalbjahr 2023 geleisteten durchschnittlichen Monatsarbeitszeit.
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