Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes
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30.03.2022
Mit mit dem beigefügten Rundschreiben werden Hinweise zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und zur übertariflichen Gewährung des Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a Betriebsrentengesetz – BetrAVG gegeben. Die Rundschreiben vom 18. Dezember 2018, D5-31004/11#10, sowie vom 5. Dezember 2011, D5 – 220 777-25/1, werden aufgehoben und durch dieses ersetzt.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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