Durchführungshinweise zu den Eingruppierungsvorschriften vom 24. März 2014 in der Fassung der achten Ergänzung vom 9. September 2021
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09.09.2021
Mit diesem Rundschreiben wird über das geänderte Verfahren von Gutachtenanfragen zur Bewertung der Vergleichbarkeit ausländischer Hochschulabschlüsse mit den entsprechenden deutschen Hochschulabschlüssen bei der Zentralstelle für ausländische Bildungsabschlüsse (ZAB) informiert. Öffentliche Arbeitgeber können noch bis zum 31. Oktober 2021 Einzelanfragen an die ZAB stellen. Ab dem 1. November 2021 erfolgt die Anfrage einer Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse nur noch durch Privatpersonen.
Als Zitierweise wird vorgeschlagen: Rundschreiben vom 24. März 2014 - D5-31003/2#4 in der Fassung vom 9. September 2021.
Kurze Erläuterungen zu den Ergänzungen, Einsortierhinweise sowie die Austauschseiten finden Sie hier.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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