Regelungen zur Entgeltberechnung bei Freistellung/Arbeitsbefreiung von Tarifbeschäftigten im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (COVID 19)
(aufgehoben durch RdSchr. vom 02.02.2022)
Typ:
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, Datum:
08.06.2021
Mit diesem Rundschreiben werden die Regelungen zur Entgeltberechnung bei Freistellung/Arbeitsbefreiung von Tarifbeschäftigten im Zusammenhang mit dem Corona-Virus (COVID 19) bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
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