Regelungen anlässlich aktueller Entwicklungen in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19); Anpassung der Regelungen zur notwendigen Kinderbetreuung bei Schließung von Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen aufgrund der Ausweitung des § 45 SGB V
(aufgehoben durch RdSchr. vom 02.07.2021)
Typ:
Download
, Datum:
30.04.2021
Mit diesem Rundschreiben wird das Bezugsrundschreiben vom 30. März 2021 an die aktuellen Änderungen des Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) V angepasst. Die Anpassungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht. Das Bezugsrundschreiben vom 30. März 2021 (D5-31001/7#43, D2-30106/28#4) wird aufgehoben und durch dieses Rundschreiben ersetzt.
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