Regelungen anlässlich aktueller Entwicklungen in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19)
(aufgehoben durch RdSchr. vom 22.01.2021)
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21.12.2020
Mit diesem Rundschreiben wird das Bezugsrundschreiben vom 11. Dezember 2020 an die jüngsten Anpassungen des § 56 Absatz 1a Infektionsschutzgesetz, die am 18. Dezember 2020 vom Bundesrat beschlossen wurden, angepasst. Ebenfalls wird der Zeitraum für die Akutpflege für pflegebedürftige Angehörige auf der Grundlage des Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz – GPVG) verlängert. Die Anpassungen sind durch Randstriche kenntlich gemacht.
Das Bezugsrundschreiben vom 11. Dezember 2020 (D5-31001/30#6, D2-30106/28#4) wird aufgehoben und durch dieses Rundschreiben ersetzt.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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