Regelungen anlässlich aktueller Entwicklungen in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19)
(aufgehoben durch RdSchr. vom 11.11.2020)
Typ:
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11.11.2020
Mit Inkrafttreten des Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz - KHZG), durch das u. a. § 45 SGB V und das Pflegezeitgesetz geändert werden, wird Anpassungsbedarf bei den beamtenrechtlichen und - hinsichtlich der Änderung des § 45 SGB V - tarifrechtlichen Vorschriften gesehen. Mit diesem Rundschreiben werden diese Anpassungsbedarfe umgesetzt und klarstellend auf die bisherige Geltung der Regelungen der Corona-Rundschreiben hingewiesen. Das Bezugsrundschreiben vom 20. Juli 2020 (D2-30106/28#4 und D5-31001/30#6) wird aufgehoben und durch dieses Rundschreiben ersetzt.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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