Erholungsurlaubsanspruch für Tarifbeschäftigte des Bundes bei unbezahltem Sonderurlaub nach § 28 TVöD
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05.10.2020
Mit dem Rundschreiben wird die neue BAG-Rechtsprechung zu Erholungsurlaubsansprüchen bei unbezahltem Sonderurlaub umgesetzt. Das BAG hat mit Urteilen vom 19. März 2019 (9 AZR 315/17 und 9 AZR 406/17) sowie vom 21. Mai 2019 (9 AZR 259/18) seine frühere Rechtsprechung zu Bestehen und Berechnung des Urlaubsanspruchs bei Sonderurlaub (BAG vom 6. Mai 2014 – 9 AZR 678/12) geändert und sich neu positioniert. Das Bezugsrundschreiben vom 19. Dezember 2014 – D5-31001/30#2 wird aufgehoben und durch die vorliegende Neufassung ersetzt.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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