Gewährung von Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung zur Kinderbetreuung in Bezug auf das Corona-Virus (COVID 19)
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16.03.2020
Betreuungseinrichtungen, wie Schulen und Kindertagesstätten, werden als Reaktion auf die fortschreitende Ausbreitung von COVID-19 meist bis zum Beginn der Osterferien in den Ländern ganz überwiegend flächendeckend geschlossen sein.
Diese Neubewertung auf Länderebene nimmt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zum Anlass, die beigefügten Regelungen für die Gewährung von Sonderurlaub sowie von Arbeitsbefreiung zum Zwecke der Kinderbetreuung für Beamtinnen und Beamte sowie für Tarifbeschäftigte festzulegen.
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