Aktualisierung der Durchführungshinweise zu § 16 (Bund) TVöD
(aufgehoben durch RdSchr. vom 14.10.2021)
Typ:
Download
, Datum:
07.05.2019
Mit dem Rundschreiben werden die Hinweise zur Anwendung des § 16 (Bund) TVöD neu gefasst. Mit dem Rundschreiben sollen die Entscheidungsspielräume der Dienststellen klarer aufgezeigt und die Dienststellen dabei unterstützt werden, möglichst flexibel auf die an sie gerichteten Anforderungen bei der Fachkräftegewinnung und -bindung reagieren zu können. Die Änderungen betreffen die Regelungen § 16 (Bund) Absatz 2 Satz 3 und 4, Absatz 3 und Absatz 6 TVöD.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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