Verlängerung der Maßnahmen zur Gewinnung von Fachkräften auf dem Gebiet der Informationstechnik
(aufgehoben mit Wirkung vom 31.12.2020 durch RdSchr. vom 18.12.2020)
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13.12.2018
Mit diesem Rundschreiben werden die bis 31. Dezember 2018 befristeten Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von IT-Fachkräften aus dem Rundschreiben vom 14. Dezember 2016 (Az. D5-31002/4#14) bis zum 31. Dezember 2020 verlängert und inhaltlich aktualisiert:
• Es wird klargestellt, dass die übertariflichen Maßnahmen nicht ausschließlich auf gem. Teil III Ziffer 24 TV EntGO Bund eingruppierte Beschäftigte in der Informationstechnik begrenzt sind.
• Die Befristung der IT-Fachkräftezulage auf maximal 15 Jahre wird aufgehoben.
• Es wird klargestellt, dass es bei diesen Maßnahmen nicht notwendig um tatsächliche Einzelfälle geht, sondern um alle Fälle, in denen die Nutzung der Maßnahmen für die Personalgewinnung oder -bindung erforderlich ist:
• Die kombinierte Gewährung der IT-Fachkräftezulage mit einer Zulage nach § 16 (Bund) Absatz 6 TVöD wird in das Ermessen der Behörden gestellt, das bisherige Verfahren zur Meldung der genutzten Maßnahmen wird aussagekräftiger gestaltet.
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