Durchführung des § 257 SGB V
Typ:
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, Datum:
07.12.2018
Mit dem Rundschreiben wird die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung ab 1. Januar 2019 und der sich daraus ergebende Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Abs. 2 SGB V bekannt gegeben. Der Arbeitgeberzuschuss umfasst erstmals auch den anteiligen Arbeitgeberbeitrag zum Zusatzbeitrag aufgrund des am 1. Januar 2019 in Kraft tretenden Versichertenentlastungsgesetzes.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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