Krankengeldzuschuss nach § 22 Abs. 2 TVöD
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08.01.2015
Die Hinweise zum Anspruch und zu der Berechnung des Krankengeldzuschusses aus Teil B Ziffer 8.2 meines Rundschreibens vom 3. Dezember 2008, D 5 - 220 233 - 51/1 werden hiermit aufgehoben und neu gefasst. Dabei wird bei privat krankenversicherten Beschäftigten für den Anspruch auf Krankengeldzuschuss generell auf das Erfordernis einer Krankentagegeldversicherung verzichtet. D. h. der Krankengeldzuschuss wird unabhängig vom Bestehen einer Krankentagegeldversicherung sowie deren individuell vereinbarter Höhe gewährt. Im Übrigen bleiben die Regelungen zur Berechnung des Krankengeldzuschusses inhaltsgleich.
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