Durchführung des § 257 SGB V
Typ:
Download
, Datum:
16.12.2014
Mit dem Rundschreiben wird die Beitragsbemessungsgrenze für die Krankenversicherung ab 1. Januar 2015 und des sich daraus ergebenden Höchstbetrags für den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 Abs. 2 SGB V bekannt gegeben.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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